Die rechtliche Grundlage für den Evaluierungsprozess bildet das ASchG. Mittels verschiedener psychologischer Erhebungsinstrumente (z.B. Einzel- oder Gruppeninterviews, Verhaltensbeobachtung, Online-Befragung etc.) werden arbeitsplatzspezifische psychische Belastungsfaktoren (z.B. mangelndes Feedback, hohes Arbeitspensum, Ablenkung, Lärm etc.) erhoben und analysiert.

Aus den Untersuchungsergebnissen werden konkrete Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet, die in schriftlicher Form Einzug in die firmeneigenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente finden. Deren Einhaltung wird durch das Arbeitsinspektorat überprüft, weshalb viele Betriebe auch bei der Umsetzung auf die professionelle Unterstützung von ArbeitspsychologInnen Wert legen.

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