Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Die rechtliche Grundlage für den Evaluierungsprozess bildet das ASchG. Mittels verschiedener psychologischer Erhebungsinstrumente (z.B. Einzel- oder Gruppeninterviews, Verhaltensbeobachtung, Online-Befragung etc.) werden arbeitsplatzspezifische psychische Belastungsfaktoren (z.B. mangelndes Feedback, hohes Arbeitspensum, Ablenkung, Lärm etc.) erhoben und analysiert.

Aus den Untersuchungsergebnissen werden konkrete Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet, die in schriftlicher Form Einzug in die firmeneigenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente finden. Deren Einhaltung wird durch das Arbeitsinspektorat überprüft, weshalb viele Betriebe auch bei der Umsetzung auf die professionelle Unterstützung von ArbeitspsychologInnen Wert legen.

Arbeitspsychologische Tätigkeitsbereiche

Die Arbeitspsychologie beschäftigt sich mit dem Erleben und Verhalten von Menschen in Betrieben und Organisationen. Die steigende Zahl psychisch bedingter Krankenstände zeigt, dass Arbeitsprozesse analysiert und optimiert werden müssen, um menschengerechte, bedürfnisorientierte Arbeitsbedingungen zu schaffen, die idealerweise sowohl die Produktivität erhalten (oder steigern) als auch zur Persönlichkeitsförderung beitragen. Das wirkt sich bspw. in einer Reduzierung von Fehlzeiten oder einer besseren Bindung an den Betrieb aus. Zu den Aufgaben von ArbeitspsychologInnen gehören daher neben der Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz (über das ASchG geregelt, siehe unten) auch gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Stressprävention (Zeitmanagement, Burnout-Prophylaxe), Alkoholprävention am Arbeitsplatz u.v.a.m.

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